Erfolgsprinzipien einer Sozialpartnerschaft

Mit einer klaren Rollendefinition ist der erste wichtige Schritt für das Funktionieren der sozialpartnerschaftlichen Zusammenarbeit vollzogen. Bei der Rollengestaltung, also in der alltäglichen Umsetzung, ist es wichtig, dass beide Parteien, sich an gewissen Grundsätzen und Prinzipien orientieren. Im folgenden sind die fünf wichtigsten Prinzipien aufgeführt.

Die Rollentragenden sollen sich mit Respekt und Achtung gegenüber dem anderen Interessenvertretungs-Partner begegnen. Eine Partnerschaft auf gleicher Augenhöhe bedeutet einen hierarchiefreier Dialog. Egal, welche hierarchische Stellung, welche Berufskategorie oder welchen Status die beteiligten Personen innehaben.

Übergeordnet geht es beiden Sozialpartnern darum, dass das Unternehmen erfolgreiche Produkte oder Dienstleistungen zum Wohle der Kundschaft bieten kann. Ein gutes Image in der Öffentlichkeit und auf dem Arbeitsmarkt ist ebenfalls im Interesse beider Parteien. Damit die Interessengegensätze, die es natürlicherweise zwischen einer wirtschaftlichen und einer sozialen Perspektive gibt, konstruktiv gelöst werden können, braucht es das Prinzip der Parteilichkeit. Jede Partei hat die Verpflichtung, ihre Interessen in den Vordergrund zu stellen. Die Arbeitgeberseite soll vor allem wirtschaftlich, die Arbeitnehmendenseite vor allem sozial argumentieren. Das Ziel besteht natürlich darin, die grösstmögliche Wirtschaftlichkeit sowie die attraktivsten Arbeits- und Leistungsbedingungen zu ermöglichen. Es geht letztlich darum ein sogenanntes «Win-win» zu erreichen.

Der soziale Friede ist eine wichtige Errungenschaft und ein wichtiger Faktor für die Erhaltung eines Standortvorteils für die Wirtschaft. Eine soziale Friedenspflicht zu vereinbaren, macht jedoch nur Sinn, wenn eine echte Mitwirkungskultur mit einem definierten Konflikterledigungsverfahren gelebt wird. Die gesetzliche Basis schreibt nur Minimalbedingungen in Sachen Mitwirkung vor. Deshalb sind innerbetriebliche Mitsprache- und Mitentscheidungsrechte zu definieren und das Vorgehen im Konfliktfall festzulegen.

Gemäss dem Mitwirkungsgesetz haben der Arbeitgeber und die Arbeitnehmendenvertretung in betrieblichen Angelegenheiten nach dem Grundsatz von Treu und Glauben zusammenzuarbeiten. Dieser Grundsatz verpflichtet beide Seiten, die oft konträren Interessen verständnisvoll zu würdigen. Keine Partei darf der andern vorenthalten, was sie ihr geben kann, keine Partei darf von der andern fordern, was diese nicht erbringen kann. Nur solch redliches Verhalten macht eine konstruktive Zusammenarbeit erst möglich.

In einer Zweckgemeinschaft wie der Sozialpartnerschaft ist gegenseitige Zuverlässigkeit und Berechenbarkeit unabdingbar. Vertrauen in solchen Zweckgemeinschaften setzt keine Sympathie voraus. Wenn die Rahmenbedingungen günstig sind und die Spielregeln eingehalten werden, entsteht auch unter «Gegnern» Vertrauen. Dieses Vertrauen bedeutet, dass jede Seite darauf baut, dass auch die anderen ihre Vereinbarungen einhalten oder dass wenigstens ihre Interessen stabil bleiben. In der Sozialpartnerschaft ist der Vertrauensvorschuss besonders wichtig. Beide Seiten müssen mit anderen Personen zusammenarbeiten, welche sie nicht kennen. Beide Seiten gehen ein Risiko ein und hoffen, dass die andere Partei den Vertrauensvorschuss nicht missbraucht. Doch nur so kann sich eine stabile Zusammenarbeit entwickeln. Gegenseitiges Vertrauen bedeutet keine Verbrüderung. Durch Verbrüderung, Sympathie und Freundschaft würde nämlich nur die Glaubwürdigkeit in den eigenen Reihen verloren gehen. Vertrauen wird durch Glaubwürdigkeit, Verlässlichkeit und Authentizität begründet. Sehr wichtig: Vertrauen entsteht nicht auf dem Papier, sondern bedingt regelmässige Beziehungspflege. Nur in Dialogen und echter Zusammenarbeit kann ich Schritt für Schritt Vertrauen gewinnen bzw. der anderen Partei aufzeigen, dass der bereits bezogene Vertrauensvorschuss gerechtfertigt war.

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