Mitwirkungsleitbild

Die Frage, welche hier beantwortet werden soll, lautet: Welche Unternehmenskultur, welche Leitsätze und Ziele werden durch die Mitwirkung angestrebt? Was soll die Mitwirkung bewirken?

Nach dem Merkblatt des SECO hat die Mitwirkung zum Ziel, «den betrieblichen Dialog zu fördern und damit zu einer guten Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitgeber und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beizutragen. Gut informierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer identifizieren sich stärker mit dem Betrieb, was sich auch in der Motivation und Produktivität niederschlägt».

Wie umfassend das Mitwirkungsleitbild formuliert ist, ist weniger entscheidend als die Frage, ob sowohl die Geschäftsleitung wie auch die Personalvertretung hundert Prozent damit einverstanden sind.

Beispiel für ein Mitwirkungsleitbild:

Wir wollen gesunde, zufriedene, kompetente und kooperative Mitarbeitende, die mit Freude und Begeisterung ihre Aufgaben in der Muster AG ausführen. Engagierte Mitarbeitende, die sich mit dem Unternehmen und ihren Grundwerten identifizieren, und engagierte Führungskräfte, die sich fachlich und sozial kompetent gegenüber den Mitarbeitenden verhalten, schaffen einen Mehrwert für ihre Kunden.

Wir wollen ein marktorientiertes und wirtschaftlich erfolgreiches Unternehmen mit einem positiven Image in unserer Branche und auf dem Arbeitsmarkt sein.

Um diese Ziele zu erreichen, streben wir eine partnerschaftliche Führungs- und Kommunikationskultur an. Ein partnerschaftlicher Dialog zum Nutzen der Mitarbeitenden und Führungspersonen ist die Grundlage der Unternehmenskultur der Muster AG. Die Mitwirkung der Mitarbeitenden bei Entscheidungsprozessen erfolgt entweder direkt via Führungspersonen (direkte Mitwirkung) oder via Personalvertretung (indirekte Mitwirkung).

In der Sozialpartnerschaft ist beidseitig verschwiegenes, vertrauensvolles und respektvolles Sprechen und Handeln unerlässlich. Das Prinzip von Treu und Glauben garantiert eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und ermöglicht ein Nehmen und Geben, ohne die eine oder andere Seite zu bevorteilen. Der inhaltliche Diskurs hat Vorrang. Auf der Basis eines gegenseitigen Vertrauens und Respektes soll die innerbetriebliche Sozialpartnerschaft zwischen der Geschäftsleitung und der Personalvertretung bzw. zwischen den Führungspersonen und Mitarbeitenden auf eine konstruktive Art und Weise diskutiert und verhandelt werden. Es gilt einen Konsens zu finden zwischen der Realisierung von grösstmöglicher Wirtschaftlichkeit einerseits und sozialer Arbeits-Attraktivität andererseits zur Erfüllung des Leistungsauftrages der Muster AG.

Führungskräfte sind aufgefordert, die kollektive Intelligenz der Mitarbeitenden in ihren Entscheidungen mit einzubeziehen. Deren ehrliche Meinung, verborgenes Erfahrungswissen sowie Interessen und Bedürfnisse können schnell, unbürokratisch und in hoher Qualität abgeholt werden. Via direkte und indirekte Mitwirkung garantiert die Mitwirkungsregelung und -struktur, dass Mitarbeitende umfassend informiert sind, ihre Meinung gehört wird und sie an Entscheidungsprozessen beteiligt sind.

Die Möglichkeit innerhalb des Arbeitsumfelds und bei betrieblichen Entscheidungen mitwirken zu können, verpflichtet. Die Mitarbeitenden nutzen die Gelegenheiten und zeigen Engagement. Nebst der individuellen Leistungsbereitschaft zeigen die Mitarbeitenden Verhaltensweisen, die nicht unmittelbar vorgeschrieben sind, nicht direkt belohnt werden, jedoch Auswirkungen auf den Erfolg der Abteilung bzw. des Unternehmens haben. Die Mitarbeitenden beteiligen sich aktiv, wenn die Führung und/oder die Personalvertretung um ihre Meinung fragt.

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