Interne Öffentlichkeitsarbeit

Bei den vielfältigen Aufgaben, die eine PV zu erledigen hat, bleibt nicht selten die betriebsinterne Öffentlichkeitsarbeit, der «Verkauf in eigener Sache», liegen.

In der Hitliste der Problemschilderungen aus Sicht amtierender PV-Mitglieder stehen Stichworte wie Bekanntheit und Image der PV sowie Information und Kommunikation ganz oben.

Dabei begibt sich die PV auf eine Gratwanderung. Einerseits gilt es, die PV-Arbeit im Stillen und hinter der Kulisse zu tun, oftmals auch konfrontiert mit der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Andererseits gilt es, den Anspruch einer durchschaubaren Interessenvertretungspolitik gegenüber den zu vertretenden ArbeitskollegInnen zu erfüllen.

Weil der Begriff der Kommunikation sehr umfassend ist, sind auch die damit verbundenen Aufgaben umfassend. Die Kernaufgabe einer PV ist die Interessenvertretung der ArbeitskollegInnen gegenüber dem Arbeitgeber.

Das Mitwirkungsgesetz definiert es so:

Art. 8 Aufgaben

Die Arbeitnehmervertretung nimmt gegenüber der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber die gemeinsamen Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wahr. Sie informiert letztere regelmässig über ihre Tätigkeit.

Interessenvertretung ist reine Kommunikationsarbeit. Das geht weit über die klassischen Informationsaufgaben hinaus und muss deshalb systematisch angegangen werden.

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