Editorial

Liebe Kolleginnen und Kollegen

syndicom hat dieses Handbuch speziell für Kolleginnen und Kollegen entwickelt, die sich in einer Personalvertretung engagieren. Das Handbuch ist so aufgebaut, dass es als Arbeits-, Hilfs- und Orientierungsinstrument eingesetzt werden kann. Es fusst auf dem schweizerischen Mitwirkungsrecht.

Das Mitwirkungsgesetz stammt aus dem Jahr 1993. Entstanden ist es im Zuge der Arbeiten im Hinblick auf einen möglichen Beitritt der Schweiz zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Einhergehend mit dem Abschluss der Bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU musste die Schweiz die betrieblichen Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmenden im Gesetz festlegen. Mit dem Bundesgesetz über die Information und Mitsprache der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben wurde im Dezember 1993 schliesslich ein Gesetz eingeführt. Seit dem Jahr 1994 wurde das Gesetz nicht mehr weiterentwickelt beziehungsweise nicht an die sich wandelnden Herausforderungen der Arbeitswelt angepasst.

Das Handbuch bezieht sich nicht nur auf die gesetzlichen Mitwirkungsrechte. Sondern es nimmt Bezug auf die ausgebauten Mitwirkungsrechte, die in den zahlreichen von syndicom ausgehandelten Gesamtarbeitsverträgen vereinbart wurden. Wir befinden uns in einer Zeit der rasanten technologischen Transformation, einhergehend mit neuen Arbeitsformen und Arbeitsprozessen bis hin zur Entgrenzung der Arbeit, welche die individuellen Freiheiten und die Kreativität einschränkt. Hier erhalten die Personalvertretungen in Ergänzung zur gewerkschaftlichen Arbeit und im Rahmen einer klaren Arbeitsteilung eine wichtige Rolle zugeteilt. Gemeinsam stehen wir ein für eine kontinuierliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen und die Stärkung der Rechte aller Arbeitenden.

Wir wünschen dir viel Erfolg und Befriedigung in deiner Arbeit in der Personalvertretung.

Kollegiale Grüsse

Giorgio Pardini
Leiter Sektor ICT, syndicom – Gewerkschaft Medien und Kommunikation

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