Weiterbildungsplan der PV

  • Bildungsurlaub
    Jedes PV-Mitglied hat Anspruch auf eine entsprechende Aus- und Weiterbildung. Der dazu notwendige bezahlte Bildungsurlaub ist entweder im Gesamtarbeitsvertrag oder in einer betrieblichen Regelung vereinbart. Eine weit verbreitete Regelung beinhaltet pro PV-Mitglied und Jahr drei bis fünf Tage bezahlten Bildungsurlaub.
     
  • Bestandesaufnahme
    Da eine PV ein demokratisch gewähltes Gremium darstellt, kann nicht immer Einfluss auf die Qualifikation und Kompetenz der gewählten Mitglieder genommen werden. Es gilt, mit den gewählten Mitgliedern zu arbeiten. Umso wichtiger ist es, gleich zu Beginn einer Amtsperiode eine Art Bestandesaufnahme der vorhandenen Kompetenzen und Qualifikationen zu machen. Im Arbeitsmaterial findet man dazu ein entsprechendes Instrument. Eine solche Ist-Aufnahme ist die Grundlage für eine gezielte Weiterbildungsplanung.
     
  • Weiterbildungsplanung
    Wichtig ist eine gezielte Planung aller Bildungsaktivitäten über die Laufdauer einer Amtsperiode.

    So hätte beispielsweise eine 7-köpfige PV, welche für vier Jahre gewählt ist und pro Jahr und Mitglied drei Bildungsurlaubstage zugut hat, insgesamt 84 Weiterbildungstage zu planen. (Siehe dazu das Instrument der Weiterbildungsplanung im Arbeitsmaterial.)

    Nutze dazu die von der Gewerkschaft über das Bildungsinstitut Movendo angebotenen Weiterbildungskurse. Auf Wunsch können auch massgeschneiderte Weiterbildungsangebote entworfen werden.

    Wenn in der PV die Aufgaben und Ressorts gut verteilt sind, ist es auch nicht notwendig, dass alle PV-Mitglieder an allen Weiterbildungsmassnahmen teilnehmen.

    Ebenfalls zur Weiterbildung gehören teambildende Veranstaltungen. So wäre es zum Beispiel ratsam, einmal pro Jahr eine Art Klausur durchzuführen. Dort können auch die gemeinsame PV-Arbeit analysiert und Ziele für das nächste Jahr festgelegt werden. Dazu ist es ratsam, einen Moderator zu engagieren.

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