Dieses Thema ist bereits im Kapitel Rollenklärung / Sozialpartnerschaftliches Organigramm behandelt. Es geht darum, zu definieren, welche Mitwirkungsebenen man innerbetrieblich unterscheidet. Dies dient später dazu, dass man die Mitwirkungsinhalte auf die richtige Mitwirkungsebene stellt. Denn es macht nicht wirklich Sinn, dass beispielsweise Fragen des Arbeitsplatzes auf der Unternehmensebene behandelt werden.
Folgende Mitwirkungsebenen können unterschieden werden:
- Überbetriebliche Mitwirkungsebene (z.B. Gesamtarbeitsvertrag)
- Verwaltungsebene (auf der Ebene des Verwaltungsrates)
- Unternehmensebene
- Betriebsebene
- Bereichsebene
- Abteilungsebene
- Teamebene
- Arbeitsplatzebene