Auch dieses Thema ist bereits im Kapitel Rollenklärung / Sozialpartnerschaftliches Organigramm. Die über- und innerbetriebliche Sozialpartnerschaft funktioniert nur, wenn beide Seiten ihre Rolle spielen. Dabei gibt es auf beiden Seiten häufige Wechsel von Personen. Es lohnt sich deshalb, die Rollen mit Hilfe des Arbeitsmaterials im Kapitel Rollenklärung zu definieren und klären.
Die Mitwirkung findet immer zwischen zwei Parteien statt. Jede Partei handelt parteiisch mit dem im Mitwirkungs-Leitbild definierten Ziel, einen Beitrag zum sozialen und wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens zu leisten.
Folgende Mitwirkungsparteien können unterschieden werden:
- Zwischen der Gewerkschaft und dem Arbeitgeber auf der überbetrieblichen Mitwirkungsebene
- Zwischen den Delegierten der Arbeitnehmerseite im Verwaltungsrat und dem Verwaltungsrat auf Verwaltungsebene
- Zwischen der Personalvertretung und der Geschäftsleitung auf Unternehmensebene oder Leitung der entsprechenden Organisationseinheit
- Zwischen einzelnen Personalvertretungsmitgliedern und den entsprechenden Bereichs- oder Abteilungsleitungen
- Zwischen einzelnen Mitarbeitenden und ihren direkt Vorgesetzten