Mitwirkungsformen

Folgende Mitwirkungsformen kann man unterscheiden:

  • Direkte Mitwirkung
    Mitarbeitende werden direkt durch die Vorgesetzten mit einbezogen. Die freiwilligen, direkten Mitwirkungsformen werden durch die Führungskräfte und/oder Gremien eingesetzt. Sie sind dabei frei, einzelne Mitwirkungsformen als verbindlich zu definieren. Freiwillig meint in diesem Zusammenhang nur, dass keine vom Gesetz oder GAV vorgeschriebene Mitwirkungspflicht besteht. Direkte Mitwirkung ist ein Teil des Führungsverständnisses und der Führungsgrundsätze.
     
  • Indirekte Mitwirkung
    Mitarbeitende werden indirekt durch die gewählten InteressenvertreterInnen, die Personalvertretung bzw. deren Mitglieder mit einbezogen. Die verbindlichen, indirekten Mitwirkungsformen werden durch die PV-Mitglieder und/oder PV eingesetzt. Verbindlich, weil gesetzlich oder gesamtarbeitsvertraglich vorgesehen ist, die Mitarbeitenden bzw. deren Stellvertretende zu konsultieren, mitsprechen oder mitentscheiden zu lassen. Diese Mitwirkungsformen sind für alle Vorgesetzten bzw. Gremien zwingend einzuhalten.

In diesem Handbuch wird die indirekte, jedoch verbindliche Mitwirkung über gewählte Interessenvertretungen behandelt. Dabei ist allerdings zu beachten, dass im einzelnen Unternehmen beide Mitwirkungsformen praktiziert werden und es geklärt werden sollte, bei welchen Mitwirkungsthemen welche Mitwirkungsformen zur Anwendung kommen.

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