Je klarer der Leistungsauftrag einer Personalvertretung für alle Beteiligten definiert ist, desto weniger Missverständnisse in der täglichen Arbeit. Der Leistungsauftrag soll auf der Grundlage der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen die Aufgabe und Ziele der Personalvertretung definieren. Sinnvollerweise wird der Leistungsauftrag zwischen der Geschäftsleitung, den zuständigen Gewerkschaften und der Personalvertretung vereinbart.
Quellen für die Formulierung eines Leistungsauftrages:
- Leitbild des Unternehmens
- Gesetzliche Bestimmungen über die Mitwirkung
- Gesamtarbeitsvertrag
- Betriebliche Reglemente
- Beispiel eines Leistungsauftrags:
Beispiel eines Leistungsauftrages:
Dieser Leistungsauftrag stützt sich auf das Leitbild der Muster AG und die im Gesetz, im Gesamtarbeitsvertrag sowie PV-Reglement festgelegten Aufgaben und Pflichten und wurde von der neu gewählten Personalvertretung sowie der Geschäftsleitung am (Datum) verabschiedet.
Die Personalvertretung ist das legitimierte Organ, um die gemeinsamen Interessen der ArbeitskollegInnen bis und mit der Funktionsstufe X gegenüber der Geschäftsleitung, den Führungskräften (Linie) sowie gegenüber anderen innerbetrieblichen Gremien zu vertreten.
Dieser allgemeine Leistungsauftrag umfasst alle Angelegenheiten, welche die Interessen der ArbeitskollegInnen betreffen und insbesondere alle mitwirkungsrelevanten Fragestellungen. Die Mitwirkungsgebiete sind im betrieblichen Mitwirkungs-Reglement aufgeführt.
Der Leistungsauftrag umfasst folgende konkrete Aufgabengebiete:
- Systematisches Controlling des Unternehmens aus Sicht der ArbeitskollegInnen durchführen. Dies beinhaltet Informationssammlung, Analyse und Interpretation der Fakten sowie Formulierung von Lösungsvarianten zuhanden der Geschäftsleitung.
- Kollektive Bedürfnisse und Forderungen der ArbeitskollegInnen erfassen, in der PV diskutieren und wenn nötig gegenüber den zuständigen Gremien vertreten.
- Behandlung der Anliegen der Geschäftsleitung oder andern Gremien innerhalb der PV, Einbezug der Meinungen der ArbeitskollegInnen im Sinne einer Vernehmlassung und gegenüber der Geschäftsleitung Stellung nehmen.
- Organisation und Gewährleistung der Mitwirkungsmöglichkeiten gemäss GAV und internen Regelungen durch Delegation von Interessenvertretenden in entsprechende Arbeitsgruppen und Projekte, sowie der Beteiligung der ArbeitskollegInnen.
- Beziehungspflege mit Schlüsselpersonen, den Gremien sowie den zu vertretenden ArbeitskollegInnen innerhalb des Zuständigkeitsbereiches sowie den Verbands und Gewerkschaftsvertretungen und anderen PV-Mitgliedern.