Mitwirkung

Der Begriff der Mitwirkung (Synonym für Mitwirkung: Beteiligung, Partizipation) wird als Überbegriff verwendet: Es geht um den Einfluss der einzelnen Mitarbeitenden bzw. des Kollektivs bei betrieblichen Prozessen und Entscheidungen. Dieser Begriff ist unspezifisch und bezeichnet das Ganze.

Schlüsselfragen

Die Mitwirkung der Mitarbeitenden im einzelnen Unternehmen muss geregelt werden. Die gesetzlichen und gesamtarbeitsvertraglichen Bestimmungen sind dabei natürlich zu beachten. Diese beinhalten jedoch nur Minimalbestimmungen und sind oftmals zu generell formuliert. Es braucht eine Konkretisierung und Klärung auf der betrieblichen Ebene. Dabei sind die folgenden Schlüsselfragen zu beantworten:

  1. Mitwirkungsleitbild: Welche Wirkung soll «die Mitwirkung» bei wem bewirken? Wer hat welchen Mehrwert, welchen Nutzen? Wirtschaftlich, sozial und gesellschaftlich?
     
  2. Mitwirkungsinhalte: Welches sind die Mitwirkungsinhalte und die mitwirkungsrelevanten Entscheidungsprozesse? Unabhängig ob indirekte oder direkte Mitwirkung.
     
  3. Direkte Mitwirkung: In welchen Themen und mit welchen Instrumenten macht eine direkte Mitwirkung der Mitarbeitenden via Führungskräfte Sinn?
     
  4. Indirekte Mitwirkung: In welchen Themen und mit welchen Instrumenten macht eine indirekte Mitwirkung der Mitarbeitenden via Personalvertretung Sinn?
     
  5. Mitwirkungsebenen: Zwischen wem findet die Mitwirkung auf welchen Ebenen statt (Mitwirkungsorganigramm)?
     
  6. Mitwirkungsrollen: Wer übernimmt welche Rollen? Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung? Wie muss sich die PV strukturieren und organisieren, damit sie ihre Kernaufgaben wahrnehmen kann?
     
  7. Mitwirkungsrechte: Bei welchen Entscheidungen hat wer welche Mitwirkungsrechte bzw. -pflichten (Entscheid-/Mitwirkungsmatrix)?
     
  8. Rahmenbedingungen: Welche Rahmenbedingungen braucht es, damit die Mitwirkung effizient und effektiv erfolgen kann?

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