Neben einer guten Infrastruktur ist die Ausbildung für die Tätigkeit als PV-Mitglied wichtig und notwendig.
Einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlte Aus- und Weiterbildung (Bildungsurlaub) gibt es für PV-Mitglieder nicht. Doch in den meisten Gesamtarbeitsverträgen gibt es entsprechende Regelungen. Normalerweise können pro PV-Mitglied und Jahr 3 bis 5 Tage Bildungsurlaub bezogen werden.
Weitere Informationen im Kapitel Kompetenzentwicklung.