Infrastruktur und Unterstützung

Selbstverständlich braucht eine Personalvertretung auch eine Infrastruktur und die Unterstützung durch die Administration und Geschäftsleitung. Das Mitwirkungsgesetz regelt es wie folgt:

MwG, Art. 11 Grundsatz
1 Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber und die Arbeitnehmervertretung arbeiten in betrieblichen Angelegenheiten nach dem Grundsatz von Treu und Glauben zusammen.

2 Die Arbeitnehmervertretung wird von Arbeitgeberseite in ihrer Tätigkeit unterstützt. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber hat ihr im notwendigen Umfang Räume, Hilfsmittel und administrative Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen.

Nicht alle PV-Mitglieder arbeiten im Büro und haben Erfahrung mit administrativen und informatikorientierten Anwendungen. Der Arbeitgeber stellt eine zeitgemässe Infrastruktur zur Verfügung. Das beinhaltet auch entsprechend moderne Arbeitsmittel. Je nach Zusammensetzung sind auch Stabstellen und/oder Sekretariatskapazitäten der Personalvertretung zur Verfügung zu stellen.

Insgesamt soll eine Personalvertretung möglichst efffizient und effektiv arbeiten können. Die Personalvertretung sollte an ihrer konstituierenden Sitzung auch den Bedarf an Arbeitsmitteln, Infrastruktur und Unterstützung definieren.

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