Selbstverständlich braucht eine Personalvertretung auch eine Infrastruktur und die Unterstützung durch die Administration und Geschäftsleitung. Das Mitwirkungsgesetz regelt es wie folgt:
Nicht alle PV-Mitglieder arbeiten im Büro und haben Erfahrung mit administrativen und informatikorientierten Anwendungen. Der Arbeitgeber stellt eine zeitgemässe Infrastruktur zur Verfügung. Das beinhaltet auch entsprechend moderne Arbeitsmittel. Je nach Zusammensetzung sind auch Stabstellen und/oder Sekretariatskapazitäten der Personalvertretung zur Verfügung zu stellen.
Insgesamt soll eine Personalvertretung möglichst efffizient und effektiv arbeiten können. Die Personalvertretung sollte an ihrer konstituierenden Sitzung auch den Bedarf an Arbeitsmitteln, Infrastruktur und Unterstützung definieren.