Zu bestimmten Stundenplänen und Arbeiten muss der oder die davon betroffene Arbeitnehmende sein bzw. sein Einverständnis geben. Ist der Arbeitnehmende damit nicht einverstanden, kann er nicht mit diesem Stundenplan oder für diese Arbeit eingesetzt werden. Das Einverständnis muss vor der Einführung des besonderen Stundenplans (oder Arbeit) eingeholt werden. Es wird angenommen, dass der Arbeitnehmende sein Einverständnis erklärt hat, wenn ein Arbeitsvertrag unterzeichnet wurde und darin ein Stundenplan mit Nachtarbeit vorgesehen ist.
Folgende Angelegenheiten brauchen das individuelle Einverständnis: