Konflikterledigungsverfahren

In Sachen Mitwirkung gibt es immer wieder Situationen, wo die Parteien einen Sachverhalt anders einschätzen oder nicht gleicher Meinung sind. Insbesonders wenn Mitwirkungsinhalte dem Mitentscheidungsrecht unterstehen, braucht es ein Konflikterledigungsverfahren.

Eine mögliche Lösung kann so aussehen:

  • Stufe 1: Innerbetriebliche Konflikterledigung von unten nach oben: Einigung zwischen den Mitwirkungspartnern auf der entsprechenden Mitwirkungsebene. Wenn keine Einigung, letztlich auf Stufe PV und GL. Wenn keine Einigung, dann Stufe 2
     
  • Stufe 2: Verbandsverhandlungen: Einigung zwischen PV und GL, Gewerkschaft und Firma oder Arbeitgeberverband (wenn vorhanden). Wenn keine Einigung, Stufe 3
     
  • Stufe 3: Schiedsverfahren: Ein durch die Vertragsparteien berufenes Schiedsgericht bestehend aus je einem Vertreter der Arbeitnehmenden und des Arbeitgebers sowie einem oder einer gemeinsam gewählten Vorsitzenden entscheidet definitiv.

Das Konflikterledigungsverfahren ist unbedingt reglementarisch festzuschreiben.

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