In der Schweiz existiert im Vergleich zum benachbarten Ausland kein umfassendes Betriebsverfassungsgesetz. Zwar existiert seit 1993 ein Mitwirkungsgesetz. Die Mitwirkungsrechte werden darin jedoch nicht abschliessend geregelt. Es gibt weitere Mitwirkungsrechte in verschiedenen Gesetzen. Die Rechtslage ist deshalb höchst unübersichtlich. Wichtige Regelungen finden sich im Mitwirkungsgesetz, im Obligationenrecht und im Arbeitsgesetz. Das Bundespersonalgesetz und die kantonalen Personalgesetzgebungen beinhalten ebenfalls Mitwirkungsregelungen.
Die individuellen Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmenden im Gesetz sind:
- Recht auf Information und Bekanntgabe
- Einverständnis des Arbeitnehmenden
Die kollektiven Mitwirkungsrechte im Gesetz sind nicht einheitlich definiert. Folgende Rechte werden verwendet:
- Recht auf Information und Bekanntgabe
- Anhörungsrecht
- Mitwirkungs- oder Mitspracherecht
- Zustimmungspflicht